Elektrohandwerk

Die Digitalisierung schreitet mit großen Schritten voran. Und das Elektrohandwerk leistet einen entscheidenden Beitrag dazu, dass unser Leben, einfacher und komfortabler wird. Im häuslichen Umfeld wird die Heizung, Musik-/TV-Anlage ferngesteuert, der Kühlschrank bestellt selbstständig, Autos werden aufgeladen, Soziale Dienste und Cloudlösung sind nicht mehr wegzudenken.

 

Wo früher das Telefon, Faxgerät und Briefe lagen, stehen jetzt Server die über E-Mail-Messenger Dienste oder digitale Telefonie Menschen auf aller Welt verbinden. Roboter melden selbstständig Fehler, bestellen Servicetechniker und neues Material, wenn notwendig.

 

Das alles führt dazu, dass der Auftragsdruck im Handwerk zunimmt und gleichzeitig qualifiziertes Fachpersonal fehlt. Ein wichtiges Thema wie notwendige Anpassungen im Bereich Ihrer Versicherungen gerät da schnell in den Hintergrund. Mit unserer Leistungs-Update-Garantie sorgen wir jederzeit für einen zeitgemäßen und mit Ihrem Unternehmen wachsenden Versicherungsschutz, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.

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DECKUNGSBAUSTEIN (AUSZUG)

  • Schäden aus erweiterter Produkt-Haftpflichtversicherung 10 % (max. 10.000 Euro)

  • Prüfung der Haftpflichtfrage

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche des Geschädigten (auch für Ansprüche unterhalb der Selbstbeteiligung), Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen

  • Nachbesserungsbegleitschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und einschließlich Beschädigung der eigenen Leistung bis 100.000 Euro / Produktionsausfall bis 100.000 Euro

  • Schäden an eigener Leistung Aus- und Einbaukosten für zugekaufte und eingebaute mangelhafte Erzeugnisse Dritter

  • Schäden am Gewerk des Subunternehmers bis 50.000 Euro

  • Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen ohne räumlichen, zeitlichen oder funktionalen Zusammenhang zur Schadenursache 

  • Bauseits gestelltes Material und Obhut Schäden an vom Auftraggeber oder Bauherrn gestellten Materialien, Obhut Schäden bis 300.000 Euro je Versicherungsfall

  • Mietsachschäden an Räumen, Gebäuden und Grundstücksbestandteilen (z. B. Einfahrtstor, Zäune) bis mindestens 3.000.000 Euro Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräten und sonstigen Kraftfahrzeugen bis 300.000 Euro je Versicherungsfall  (inklusive Brand, Explosion und Vermögensfolgeschäden) ohne Begrenzung der Mietdauer

  • Mietsachschäden an sonstigen beweglichen Sachen bis 300.000 Euro je Versicherungsfall 

  • Asbest, Asbestschäden bis 1.000.000 Euro je Versicherungsfall 

  • Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz 

  • Erweitertes Produkt-Haftpflichtrisiko für den Handel bis 250.000 Euro Jahresumsatz

  • Montage, Bautätigkeiten, reine Vertriebsniederlassungen und der direkte Export weltweit ohne USA und Kanada 

  • Ausstellungen, Messen, Geschäftsreisen und der indirekte Export weltweit  

  • Tätigkeit als Generalunternehmer, Generalübernehmer und Bauträger 

  • Gutachter- und Sachverständigentätigkeiten sowie Architekten- und Ingenieurleistungen für selbst zu erstellende Bauvorhaben 

  • Verantwortliche Bauleitung im Sinne der Landesbauordnungen und Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 

  • Tätigkeit als Energieberater bis 300.000 Euro je Versicherungsfall 

  • Ansprüche aus gelegentlichen Wertermittlungen bis 300.000 Euro je Versicherungsfall Tätigkeit als Preisrichter/Lehrbeauftragter oder als Mediator 

  • Hausgrundstücke, Bauherrenrisiko und Anlagen zur Energieerzeugung   

  • Haus- und Grundbesitzerrisiko für selbst genutzte und für vermietete Objekte 

  • Bauherrenrisiko für betriebliche Bauvorhaben 

  • Abhandenkommen Fremde Schlüssel, Codekarten und Transponder sowie Folgeschäden bis 25.000 Euro 

  • Sachen wegen Störung bzw. Versagen einer installierten bzw. gewarteten Alarmanlage bis 300.000 Euro je Versicherungsfall 

  • Ansprüche aus Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz bis höchstens 3.000.000 Euro je Versicherungsfall 

  • Verletzung von Datenschutzgesetzen 

  • Rückwärtsversicherung und Nachhaftung Versicherungsfälle vor Versicherungsbeginn nach Ablauf der im Vorversicherungsvertrag vereinbarten Nachhaftungsfrist Nachhaftung bei endgültiger Betriebsaufgabe 10 Jahre 

  • Rechtsschutz Aktive Werklohn-, Kaufpreis-, Mietentgeltklage 

  • Beauftragung von Subunternehmern auch für unternehmensfremde Leistungen 

  • Schiedsgerichtsvereinbarungen

  • Auswahlverschulden bei der Überlassung von Arbeitnehmern (Arbeitnehmerüberlassung) 

  • Verlust oder Beschädigung fremder Daten durch Installations-, Reparatur-, Wartungs- oder andere Montagearbeiten 

  • Privathaftpflicht mit allen Leistungen VHV PHV EXKLUSIV / 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden  (bei Personenschäden max. 8 Mio. Euro je Person) / Best-Leistungs-Garantie

  • Tierhalterhaftpflicht für alle Hunde und Pferde